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Scheidungen
Liebesaffären und anstrengende Jobs haben zu einem drastischen Anstieg der Scheidungen in China geführt.
1,4 Millionen Paare im Reich der Mitte hätten sich im vergangenen Jahr getrennt. Im Jahr 1980 lag die Zahl der Scheidungen noch bei 341.000.
Scheidungsrecht in China
Wollen der Mann und die Frau einvernehmlich die Scheidung, wird Scheidung gewährt. Eine Trennungszeit muss nicht eingehalten werden. Beide Seiten haben persönlich zur Registerbehörde zu kommen und die Scheidung zu beantragen. Wenn die Registerbehörde klargestellt hat, daß beide Seiten dies wirklich freiwillig tun, und daß die Fragen der Kinder und des Vermögens angemessen geregelt worden sind, stellen sie die Scheidungsurkunde aus. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung fordert, kann bei den betroffenen Stellen eine Schlichtung durchgeführt oder direkt beim Volksgericht Scheidungsklage erhoben werden. Das Volksgericht muß bei der Behandlung von Scheidungsfällen eine Schlichtung durchführen; wenn die Ehe tatsächlich zerrüttet und die Schlichtung erfolglos ist, muß es die Scheidung gewähren. Eine Zerrüttung liegt z.B. dann vor, wenn einer Gatten mit jemand anders zusammenlebt. Auch wenn die Ehegatten zwei Jahre getrennt gelebt haben, gilt die Ehe als zerrüttet. Besonderheit in China: Während einer Schwangerschaft der Frau und innerhalb eines Jahres ab der Geburt bzw. eines halben Jahres ab einem Schwangerschaftsabbruch darf der Mann nicht die Scheidung verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Frau die Scheidung will, oder das Volksgericht der Ansicht ist, daß es wirklich erforderlich ist, das Scheidungsverlangen des Mannes anzunehmen.
Finanzielle Regelung bei Scheidungen
Das gemeinsame Vermögen der Ehegatten wird bei der Scheidung durch Vereinbarung beider Seiten geregelt; kommt keine Vereinbarung zustande, so entscheidet das Volksgericht nach den konkreten Umständen des Vermögens und nach dem Grundsatz besonderer Berücksichtigung der Rechtsinteressen von Kind und Frau durch Urteil. Wenn sich einer der Ehegatten um die Familie besonders bemüht hat, z.B. die Kinder erzogen hat oder die Eltern gepflegt hat, muss der andere Ehegatte bei der Scheidung auf Verlangen einen Ausgleich gewähren. Ist bei der Scheidung ein Ehegatte in Existenzschwierigkeiten, so muß der andere ihm aus seiner Wohnung und anderem persönlichem Einzelvermögen eine angemessene Hilfe leisten. Wie das konkret geschieht, wird von den Ehegatten vereinbart; kommt keine Vereinbarung zustande, so entscheidet das Volksgericht durch Urteil.
Hintergründe für ein Ansteigen von Scheidungen
In China sind immer weniger Ehepartner heutzutage bereit, Schwierigkeiten und Probleme in Kauf zu nehmen. "Die Menschen haben höhere Erwartungen. Dinge, bei denen Paare vor zehn Jahren noch Kompromisse machten, werden heute nicht mehr hingenommen", sagte der Shanghaier Sozialwissenschaftler Xu Anqi. Die neuen Verfahrensvorschriften ermöglichen dem Bericht zufolge, sich an einem Tag zum Preis von zehn Yuan (ein Euro) scheiden zu lassen. Früher mussten die Scheidungswilligen noch die Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen. Offensichtlich macht die schnelle Prozedur vielen Chinesen auch Mut, eine Verbindung einzugehen: 9,5 Millionen Paare trauten sich 2007, das ist ein Anstieg von 11,8 Prozent, wie Xinhua berichtete.
Im mittleren Alter spitzen sich auch Krisen im Eheleben der Chinesen zu. Manche Ehepartner sind einander durch das langjährige Zusammenleben überdrüssig geworden und mit dem leidenschaftslosen Sexualleben unzufrieden. Dafür spricht die hohe Zahl von Seitensprüngen. Experten erklären dies damit, dass manche die letzten Jahre vor dem Lebensabend nützen wollen, um die ermattete Leidenschaft wiederzubeleben und sich nochmals zu beweisen.
„Warum gibt es Ehen ohne Sex?“ Diese Frage stellte Prof. Pan Suiming von der Renmin-Universität nach Abschluss der Untersuchung über das Sexualleben der Chinesinnen und Chinesen. Für die Studie wurden landesweit 3824 Männer und Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren auf dem Land und in Städten untersucht. Ganze 28,7% der Befragten hatten weniger als einmal pro Monat Sex, und 6,2% hatten während eines Jahres keinen Geschlechtsverkehr mehr gehabt. In einer anderen Studie gab nahezu die Hälfte an, das Wort „Orgasmus“ noch nie gehört zu haben. 44,9% derjenigen, die den Begriff kannten, waren erst nach dem 25. Lebensjahr aufgeklärt worden. Und 33% hielten das Sexualleben für unwichtig. Nur 4% der befragten Männer und Frauen gaben an, dass ihr Vorspiel vor dem Beischlaf über 20 Minuten dauere, wobei zwischen Stadt und Land kein wesentlicher Unterschied bestand. Dagegen vollzogen 60% der Befragten den Geschlechtsverkehr ohne Vorspiel. 95,7% der Ehepartner sprachen im Alltag selten oder nie über Sex, und 74,4% der Befragten machten keine intimen Handlungen. 18,6% hatten noch nie einen Orgasmus erlebt, und nur die Minderheit der Befragten – 38,1% der Männer, 19% der Frauen – gaben an, ein erfülltes Sexualleben zu haben.
Die gesellschaftliche Veränderung führt eine zuvor nie gekannte Veränderung der Werte herbei. Die Anforderungen der Frauen an die Männer in Bezug auf ihre gesellschaftliche Stellung, ihr Ansehen, Vermögen und den Bildungsgrad sind gestiegen. Doch insbesondere Frauen zwischen 30 und 40 fürchten am meisten, dass sie durch eine Scheidung wirtschaftlich benachteiligt werden könnten. Deshalb legen sie großen Wert darauf, dass die Teilung des Vermögens gerecht erfolgt und der Unterhalt für das Kind geregelt ist.
Die Altersgruppe von 25 bis 44 hat die höchste Scheidungsrate, aber auch die höchste Rate der Wiederheirat. Xu Anqi, Forscher an der Shanghaier Akademie der Sozialwissenschaften, weist darauf hin, dass nur winzige 0,5% der Frauen in dieser Altersgruppe nach der Scheidung nicht wieder heiraten. In einem Vergleich der Wiederheiratsraten in 129 Ländern steht China an neunter Stelle.
























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